Sprache auswählen

 

 

Das müssen Sie wissen zum Thema LEG

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft.

 

Was ist eine LEG?
Bisher konnten PV-Produzenten ihren eingespeisten Strom nicht direkt über das öffentliche Stromnetz vermarkten. Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) schliesst diese Lücke und ermöglicht es, Endverbraucher innerhalb derselben Gemeinde direkt zu beliefern. Dadurch lassen sich höhere Erträge erzielen als beim Verkauf an den lokalen Energieversorger.
Wie werden sich die Rückliefertarife entwickeln?
Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, den Produzenten mindestens den Preis zu vergüten, den er selbst für die Beschaffung des physischen Stroms bezahlt. Ab 2026 ändert sich dies: Neu muss er grundsätzlich den Referenz-Marktpreis bzw. die vom Bundesrat festgelegten Mindestpreise entrichten.
Wie funktioniert eine LEG?
Um eine LEG zu bilden, schliessen alle Teilnehmenden eine schriftliche Vereinbarung ab und melden die Gemeinschaft beim Netzbetreiber an. Die Abrechnung des direkt gelieferten Stroms erfolgt regelmässig untereinander. Strom wird als direkt geliefert anerkannt, wenn er in dem Moment verbraucht wird, in dem er produziert wird. In Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom erzeugt, beziehen die Verbraucher weiterhin Strom vom lokalen Energieversorger. Zudem gilt für den direkt gelieferten Strom ein reduziertes Netznutzungsentgelt, was zu weiteren Einsparungen führt und den Ertrag der Stromproduzenten erhöht.
Welchen Mehrwert bietet eine LEG für Produzenten und Endverbraucher?
Der finanzielle Nutzen einer LEG hängt von mehreren Faktoren ab: dem Elektrizitätspreis für die Endverbraucher, der Rückliefervergütung für Produzenten und dem vom Bundesrat festgelegten Netznutzungsabschlag. Ein wesentlicher Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Rückliefertarif, den Energieversorger an Produzenten zahlen, und dem meist deutlich höheren Strompreis, den Endverbraucher entrichten. Zusätzlich gilt für direkt gelieferten Strom gemäss Entwurf der Stromversorgungsverordnung eine um 20 bis 40 Prozent reduzierte Netznutzungsgebühr. Die Mitglieder der LEG entscheiden gemeinsam über die Verteilung des finanziellen Mehrwerts.
Wie kann ich den Mehrwert berechnen?
Ein LEG-Mehrwert-Rechner steht hier zur Verfügung. Damit lässt sich der finanzielle Mehrwert einer LEG schnell und einfach abschätzen. Geben Sie dazu den aktuellen Elektrizitätspreis für Solarstrom in Ihrer Gemeinde ein sowie die aktuelle Rückliefervergütung (inkl. Herkunftsnachweis, falls dieser berücksichtigt wird). Die Berechnung zeigt die Differenz zwischen Bezugs- und Rücklieferpreis und veranschaulicht, wie dieser Mehrwert zwischen Produzent und Verbrauchern aufgeteilt werden kann.
Muss für eine LEG eine eigene Gesellschaft gegründet werden?
Nein. Für die Bildung einer LEG ist keine eigene Gesellschaft wie ein Verein, eine Genossenschaft, eine GmbH oder eine AG erforderlich. Es genügt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Produzent und Endverbrauchern.
Welche Voraussetzungen müssen für eine LEG erfüllt sein?
Um eine (LEG) einzurichten, müssen folgende Bedingungen erfüllt und bestimmte Dokumente bereitgestellt werden:
  • Identifikation geeigneter Endverbraucher: Mithilfe eines Netztopologieplans des Netzbetreibers können passende Endverbraucher ermittelt und kontaktiert werden.
  • Geltungsbereich: Alle Beteiligten müssen sich innerhalb derselben Gemeinde befinden, auf derselben Netzebene (5 oder 7) liegen und vom gleichen Netzbetreiber versorgt werden.
  • Leistung: Pro Kilowatt installierter Produktionsleistung darf die maximale Anschlussleistung der Endverbraucher 20 Kilowatt nicht überschreiten.
  • Vertragliche Grundlage: Produzent und Endverbraucher müssen eine schriftliche Vereinbarung abschliessen.
  • Meldung beim Netzbetreiber: Die LEG und alle teilnehmenden Parteien müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Förderstatus: Eine LEG ist nur für Anlagen möglich, die nicht im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) oder des Einspeisevergütungssystems des Bundes gefördert werden.
Welche Daten des Netzbetreibers müssen angefordert werden?
Für die Einrichtung einer LEG sind bestimmte Netz- und Verbrauchsdaten erforderlich, die beim Netzbetreiber angefordert werden sollten:
  • Anschlusssituation:
    • Pläne der aktuellen Netzanschlusspunkte und der relevanten Netztopologie
    • Spannungsebene der Anschlüsse
    • Bestehende Messstellen und deren Konfiguration
  • Verbrauchsdaten:
    • 15-Minuten-Lastgangdaten der letzten Jahre für alle relevanten Messpunkte
  • Daten bestehender Stromproduktionsanlagen oder Batteriespeicher:
    • 15-Minuten-Lastgangdaten der letzten Jahre
Welche Aufgaben bleiben für den Produzenten?
Mit der Unterstützung von Fleco Power lässt sich eine LEG einfach und effizient umsetzen – unabhängig von grossen Energieversorgern oder regionalen Netzbetreibern. Der Produzent muss vor allem Endverbraucher akquirieren und die Vereinbarungen abschliessen. Fleco Power erleichtert dies mit vorgefertigten Geschäftsmodellen, Vertragsentwürfen und einer einfachen digitalen Abwicklung. Zudem übernimmt Fleco Power sämtliche rechtlichen und administrativen Aufgaben, darunter die quartalsweisen Abrechnungen an die Endverbraucher sowie die Auszahlung an den Produzenten. Darüber hinaus wird die Elektrizitätsgemeinschaft laufend optimiert.
Ist eine LEG administrativ aufwändiger als ein vZEV?
Nein, im Gegenteil: Bei einem vZEV muss die vZEV-Vertreterin wie zum Beispiel Fleco Power die vollständige Stromversorgung und Abrechnung für alle Teilnehmenden sicherstellen. Das bedeutet, dass er bei Bedarf zusätzlichen Strom vom örtlichen Verteilnetzbetreiber oder einem Dritten beziehen und abrechnen muss, falls der produzierte Solarstrom nicht ausreicht. Bei einer LEG übernimmt hingegen der Netzbetreiber die Lieferung und Abrechnung des nicht durch die PV-Anlage gedeckten Stroms.
Wo erhalte ich eine Mustervorlage für eine LEG-Vereinbarung?
Fleco Power stellt allen Interessierten, die sich für das LEG-Angebot anmelden, die notwendigen Mustervereinbarungen zur Verfügung, darunter eine Gesellschafts- und eine Geschäftsführungsvereinbarung sowie ein Anmeldeformular für zusätzlich dazu stossende Endverbraucher.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Besuchen Sie eines unserer kostenlosen Webinare oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch Kontaktformular, um sich umfassend über LEG und vZEV zu informieren.