In der Ausgabe vom 27. April 2018 informiert Fleco Power zur Ablösung der bisherigen kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch das neue Einspeisevergütungsmodell.

Anlagenbetreiber mit Bestandsanlagen ab 500 kW sowie Neuanlagen ab 100 kW, welche nach 01.01.2018 in Betrieb gehen, müssen die von ihnen produzierte Energie künftig im Vergütungsmodell Direktvermarktung eigenverantwortlich auf dem Strommarkt absetzen.

Lesen Sie den in französischer Sprache erschienenen Artikel hier.

Fleco Power im Journal Agri vom 27.04.2018
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