1. Die «Strom vom Bauernhof» Garantie

«Strom vom Bauernhof» ist ein Produkt, mit welchem Stromkonsumenten direkt die landwirtschaftliche Stromerzeugung in der Schweiz unterstützen können. Die Abwicklung erfolgt über sogenannte «Herkunftsnachweise» (siehe Erklärung im nächsten Abschnitt).

Die Fleco Power AG garantiert, dass für das Produkt zu 100% Herkunftsnachweise von Produktionsanlagen der Erneuerbaren Energien verwendet werden, welche in der Schweiz liegen und im Besitz von landwirtschaftlichen Betrieben sind.

 

  1. Das Konzept «Herkunftsnachweis»

Ein Herkunftsnachweis ist eine Urkunde, welche für jede in der Schweiz produzierte Kilowattstunde Strom Produktionsart und Ursprungsanlage belegt. Herkunftsnachweise werden nach Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kontrolliert und in einer Datenbank der Swissgrid erfasst.

Jeder Herkunftsnachweis kann nur genau einmal verwendet (gelöscht) werden. Durch die Beschaffung und Löschung der entsprechenden Menge Herkunftsnachweise stellt Fleco Power sicher, dass genau die vom Kunden verbrauchte Strommenge von landwirtschaftlichen Stromerzeugern in der Schweiz produziert und ins Netz eingespeist wurde. Fleco Power veranlasst die Löschung mindestens einmal pro Jahr, in der Regel auf eigenen Namen.

Fleco Power stellt dem Kunden nur den ökologischen Mehrwert des Stroms in Rechnung, der physische Strom wird weiterhin vom lokalen Energieversorger geliefert und verrechnet.

Falls ein Kunde bereits Herkunftsnachweise bezieht (z.B. Ökostrom vom lokalen Energieversorgungsunternehmen), können diese gekündigt und auf ein Graustromprodukt gewechselt werden. Der ökologische Mehrwert ist mit dem Bezug von «Strom vom Bauernhof» bereits garantiert.

 

  1. Umfang und Lieferung

Fleco Power beliefert den Kunden mit Herkunftsnachweise von landwirtschaftlichen Stromproduzenten in der Schweiz im Umfang der bestellten Menge. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit, anderenfalls werden die bezahlten Beträge zurückerstattet.

Die Fakturierung erfolgt jährlich im Voraus, die Bestellung gilt nach der Bezahlung der Rechnung als bestätigt. Die Lieferung beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach Bestätigung der Bestellung und läuft über ein Jahr.

Der Kunde erhält als Bestätigung der Bestellung ein Zertifikat, das den Bezug seiner Strommenge als Herkunftsnachweis von landwirtschaftlichen Stromproduzenten in der Schweiz bestätigt.

Das Angebot läuft nach einem Jahr automatisch aus. Zur einfachen Erneuerung erhält der Kunde nach Ablauf des Jahres automatisch eine neue Rechnung für das nächste Jahr. Durch Bezahlung dieser Rechnung bezieht er das Produkt wieder für ein Jahr. Möchte er dies nicht, kann er die Rechnung ignorieren und die Kundenbeziehung erlischt automatisch.

Der Kunde kann die Strommenge nach Ablauf der Jahresfrist frei anpassen.

Preisangaben gelten für das aktuelle Jahr und können von Fleco Power jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. In Bestellunterlagen kommunizierte Preise sind verbindliche. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der jeweils gültige Schweizer Mehrwertsteuersatz wird bei der Rechnungsstellung zusätzlich eingebracht.

 

  1. Datenschutz und Sicherheit

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden durch Fleco Power AG oder die von ihr beigezogenen Dritten bearbeitet und soweit notwendig gespeichert. Die Fleco Power AG hält bei der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes ein. Sie schützt die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandelt diese vertraulich. Die Fleco Power AG verwendet die erhobenen Daten ausschliesslich zur Erbringung ihrer Leistungen. Eine andere Verwendung persönlicher Angaben, insbesondere deren Verkauf an Dritte, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Fleco Power AG die Haftung für sich, ihre Hilfspersonen und für beauftragte Dritte aus. Sie haftet nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens. Sie haftet nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

  1. Salvatorische Klausel

Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit der AGB davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.

 

  1. Gerichtsstand

Soweit dieser disponibel ist gilt Winterthur als Gerichtsstand. Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Winterthur als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.

 

  1. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.


Ihr Ansprechpartner

Patrick Neuenschwander
056 444 24 73
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